Gerade für kurze Eingriffe oder auch bei einem akuten Schmerzfall bietet sich die Behandlung mit einer Beruhigungsspritze an, die den Patienten in einen ruhigeren, entspannten Zustand versetzt, in dem er den unangenehmen Eingriff nur noch undeutlich wahrnimmt und danach auch teilweise ganz vergisst. Auf diese Weise kann man die Angst hinter sich lassen und diese Hürde ohne eigenes Dazutun überwinden.
Im Gegensatz zur Vollnarkose ist dies eine Art Bewusstseinstrübung, bei der der Patient nicht schläft und auch weiterhin selbstständig atmet. Zu beachten ist, dass nach der Verabreichung des Medikamentes, welches in die Armvene injiziert wird, keinerlei Fahrzeug gelenkt werden kann und eine Begleitperson vonnöten ist.
Die Kosten für diese Unterstützung werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Nach § 30 Absatz 4 SGB V ist eine Behandlung, die über das Maß der Wirtschaftlichkeit hinaus geht vom Patienten selber zu tragen. Wählt der Versicherte aufwendigere Behandlungsmethoden als notwendig, hat er die Mehrkosten selber zu tragen.
Hierüber ist vor Beginn der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kassenzahnarzt und dem Versicherten zu treffen.
Der Eingriff selbst, Medikamente und Betäubungsmittel können vorübergehend Ihre Reaktionsfähigkeit herabsetzen. Daher sollten Sie 24 Stunden nach Ankunft zuhause keinesfalls ein Fahrzeug lenken; nicht ohne Begleitperson am Straßenverkehr teilnehmen; nicht an gefährlichen Maschinen und laufenden Motoren arbeiten, keine wichtigen Entscheidungen treffen.
Der Heimtransport ist voraussichtlich 45 Minuten nach dem Eingriff mit einer erwachsenen Begleitperson möglich. Wenn nicht anders angeordnet, ist Trinken frühestens 4 Stunden, Essen 6 Stunden nach dem Eingriff erlaubt. Sollten während der ersten Tage nach dem Eingriff Störungen auftreten, die Sie beunruhigen, verständigen Sie bitte umgehend den Hausarzt oder das nächste Krankenhaus!
Mainzer-Tor-Anlage 7
61169 Friedberg / Hessen
Telefon: 06031 5234
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus organisatorischen Gründen Termine ausschließlich telefonisch oder persönlich in der Praxis vergeben, streichen oder ändern können.
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